Der umseitige Auftrag ist verbindlich und gilt als angenommen, wenn und soweit die Textilservice Heinz Holst GmbH diesen nicht binnen einer Frist von einer Woche widerspricht.
a. Inhalt des Vertrages ist die Reinigung/Wäsche, Imprägnierung, Naßreinigung, chemische Reinigung Bestickung/Veredelung und Reparatur der abgegebenen
Textilien. Sonderwünsche des Kunden bedürfen einer Individualvereinbarung zwischen dem Kunden und der Textilservice Heinz Holst GmbH.
b. Die Reinigung der an die Textilservice Heinz Holst GmbH übergebenen Textilien wird fachgerecht entsprechend den Reinigungs – und Pflegeanleitungen des
Herstellers ausgeführt. Sofern verschiedene Pflegemöglichkeiten seitens des Textilienherstellers angegeben werden, wird die Textilservice Heinz Holst GmbH
diejenige Pflegemöglichkeit wählen, welche in Anbetracht der Pflege – und Reinigungsanleitungen, der Zusammensetzung der Textilien und unter Berücksichtigung des Zustandes der übergebenen Textilien geeignet erscheint.
c. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber der Textilservice Heinz Holst GmbH auf Besonderheiten (Flecken, Art der Verschmutzung, vorhandene Schäden) bei den
übergebenen Textilien hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe der Textilien an die Textilservice Heinz Holst GmbH diese vollständig zu entleeren und dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Gegenstände (Kugelschreiber, Lippenstift, Taschentücher etc.) bei Übergabe vorhanden sind, die nicht untrennbar mit den Textilien verbunden sind. Für den Fall, dass die übergebenen Textilien durch den Kunden nicht vollständig entleert abgegeben worden sind, haftet die Textilservice Heinz Holst GmbH nicht für Schäden, die infolge der in den Textilien verbliebenen Gegenstände entstehen.
d. Sofern unter den abgegebenen Textilien solche befindlich sind, die nur für eine bestimmte Anzahl an Reinigungszyklen geeignet sind, hat der Kunde die Textilservice Heinz Holst GmbH hierauf hinzuweisen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die Textilservice Heinz Holst GmbH mit der Dokumentation der Reinigungszyklen zu beauftragen wie unter Ziff. 5 geregelt. In diesem Fall wird eine Individualvereinbarung getroffen.
Die Textilservice Heinz Holst GmbH haftet nur vor Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung der Textilservice Heinz Holst GmbH ist ausgeschlossen. Die Textilservice Heinz Holst GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die wegen einer nicht fachgerechten Pflegekennzeichnung entstehen.
Wenn sich in der an die Textilservice Heinz Holst GmbH übergebenen Textilien keinerlei Pflegeanleitung des Herstellers befindet und der Kunde eine solche nicht
beschaffen kann, erfolgt die Wäsche/Reinigung, Bestickung/Ausbesserung/Veredelung, chemische Reinigung, Nassreinigung durch Textilien auf eigene Gefahr des Kunden; jegliche Haftung der Textilservice Heinz Holst GmbH ist in diesem Falle ausgeschlossen. Der Kunde ist hierauf gesondert hinzuweisen.
Sofern die Textilien des Kunden aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit, der vorgesehenen Reinigung, Bestickung und Bearbeitung dazu geeignet sind, mit
anderen Textilien, die im Eigentum Dritter stehen, gereinigt, bestickt oder anderweitig bearbeitet zu werden, erklärt sich der Kunde damit ausdrücklich einverstanden.
Sofern der Kunde dies ablehnt, hat er die Mehrkosten zu tragen, die durch eine separate Bearbeitung der von ihm übergebenen Textilien entstehen.
Die Textilservice Heinz Holst GmbH haftet insbesondere auch nicht für eventuelle Schäden, die ihre Ursache in der Beschaffenheit des Reinigungsgutes haben und die nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennbar sind. Hierzu gehören insbesondere ungenügende Festigkeit des Gewebes/der Nähte, ungenügende
Echtheit von Farben und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Zubehörteilen wie Knöpfen, Zierleisten, Zierborten, Schnallen, Reißverschlüssen, Imprägnierungen, Einlaufen, eine vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.
Sofern Leistungen, die zur Reinigung, Bestickung oder Ausbesserung der Textilien
erforderlich sind, nicht von der Textilservice Heinz Holst GmbH erbracht werden oder
erbracht werden können, ist der Kunde hierauf hinzuweisen. Auf Wunsch des Kunden
erfolgt eine Vermittlung an einen Fachbetrieb, der die erforderlichen Leistungen
erbringt.
Die Textilservice Heinz Holst GmbH ist in diesem Fall lediglich Vermittler und nicht
Vertragspartner des Kunden; eine Haftung der Textilservice Heinz Holst GmbH für
etwaige Schäden in einem Fachbetrieb ist ausgeschlossen.
5. Dokumentation
Die Textilservice Heinz Holst GmbH bietet ihren Kunden an, den Zyklus betreffend
Reinigung, Bestickung oder andere Bearbeitung durch die Textilservice Heinz Holst
GmbH zu dokumentieren. Sofern der Kunde eine solche Dokumentation wünscht, hat
er dies gegenüber der Textilservice Heinz Holst GmbH schriftlich mitzuteilen. Eine
rückwirkende Dokumentation vergangener Zyklen ist ausgeschlossen; die
Textilservice Heinz Holst GmbH ist nur verpflichtet, ab Eingang des
Dokumentationsauftrages sämtliche künftige Zyklen zu dokumentieren und dem
Kunden zur Verfügung zu stellen.
Im Falle der Dokumentationsvereinbarung wird die Textilservice Heinz Holst GmbH
den Kunden über eventuell vorhandene, nicht mehr der Norm entsprechende
Textilien (Schäden am Stoff, defekte Reflexe, marode Stoffe etc.) informieren und
dem Kunden empfehlen, diese auszusortieren.
Sofern vor der Übergabe der Textilien von der Textilservice Heinz Holst GmbH
Lieferscheine ausgegeben wurden, die der Kunde auszufüllen hat, sind diese
zusammen mit den Textilien abzugeben und zuvor vom Kunden sorgfältig auf
Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Die von der Textilservice Heinz Holst GmbH ausgegebenen Lieferscheine sind
verbindlich und bei Abgabe der Ware ordnungsgemäß auszufüllen und zu
verwenden. Der Nachweis einer Mindermenge bei Rückgabe/Auslieferung der Ware
obliegt dem Kunden.
Die Textilservice Heinz Holst GmbH ist berechtigt, die Dokumentationszyklen nach
Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist zu löschen.
6. Mängel
Die Textilservice Heinz Holst GmbH übernimmt keine Garantie für die von ihr
gereinigten, bestickten oder andersartig bearbeiteten Textilien. Kleine, aufgrund der
Beschaffenheit der Textilien und deren Individualzustandes entstehende
Abweichungen von der ursprünglichen Beschaffenheit infolge der Reinigung stellen
keinen Mangel dar.
Der Kunde hat die Textilien bei Rückgabe auf Mängel zu überprüfen.
Sofern das Reinigungsgut nach dessen Rückgabe/Auslieferung bereits wieder in
Gebrauch gewesen ist, ist eine Reklamation ausgeschlossen.
Sofern der Kunde das Vorhandensein eines Mangels behauptet, hat er dies
gegenüber der Textilservice Heinz Holst GmbH unverzüglich anzuzeigen. Spätere
Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
Sofern bei Rückgabe der Textilien eine Verwechslung mit den Textilien eines Dritten
vorliegt, hat der Kunde hierauf hinzuweisen und die Textilservice Heinz Holst GmbH
ist verpflichtet, einen Austausch der verwechselten Textilien vorzunehmen.
7. Rückgabe der Textilien/Reinigungsgutes
Die Rückgabe der gereinigten Textilien erfolgt durch Auslieferung durch die
Textilservice Heinz Holst GmbH oder durch Abholung durch den Kunden selbst. Die
Abholung der Textilien hat spätestens nach drei Monaten zu erfolgen; andernfalls ist
die Textilservice Heinz Holst GmbH berechtigt, dem Kunden die Textilien auf dessen
Kosten zuzusenden. Die Textilservice Heinz Holst GmbH ist nicht verpflichtet, die
Textilien länger als drei Monate zu verwahren, wenn die Textilien dem Kunden nicht
zugestellt werden können, sondern ist berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu
entsorgen.
8. Zahlung
Die Bezahlung der zu reinigenden, bestickenden oder anderweitig zu bearbeitenden
Textilien erfolgt per Vorkasse, bei Abholung in Bar oder per ec-Lastschrift oder
aufgrund Rechnungsstellung durch die Textilservice Heinz Holst GmbH.
Bei Zahlung nach Rechnungsstellung gilt die in der Rechnung fixierte Zahlungsfrist
als verbindlich und verzugsauslösend.
9. Verjährung
Ansprüche des Kunden wegen etwaiger Sachmängel verjähren nach einem Jahr.
10. Aufrechnungsverbot
Ein Recht zur Aufrechnung mit vom Kunden behaupteten Gegenforderungen ist
ausgeschlossen; es sei denn, die Gegenforderung ist von der Textilservice Heinz
Holst GmbH als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden
oder entscheidungsreif.
11. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Gerichtsstand ist Winsen/Luhe. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
1. Der umseitige Auftrag ist für den Kunden verbindlich. Er gilt als angenommen,
wenn die Textilservice Heinz Holst GmbH den Auftrag schriftlich bestätigt oder
dem Auftrag nicht binnen zwei Tagen widerspricht. Auch wenn der Auftrag
bestätigt wird oder als bestätigt gilt, ist er von einer auflösenden Bedingung
abhängig und entfällt demgemäß rückwirkend, wenn und soweit die georderten
Waren oder Teile (Zubehör) nicht in ausreichendem Maß geliefert werden können
oder die Belieferung durch den Hersteller erst ab einer vom Hersteller zu
bestimmenden Kontingentgröße erfolgt, auf die die Textilservice Heinz Holst
GmbH keinen Einfluss hat.
2. Sofern die Textilservice Heinz Holst GmbH den Auftrag nur unter wesentlicher
Veränderung der Menge, der Größe und der Beschaffenheit der Ware annehmen
kann, ist dies dem Käufer mitzuteilen. Diese schriftlich mitzuteilende Änderung
durch den Käufer angenommen, wenn er nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt
der Änderungsmitteilung widerspricht.
3. Bezieht der Auftrag sich auf vorrätige Ware, ist er angenommen, wenn die
Textilservice Heinz Holst GmbH diesem nicht binnen einer Woche widerspricht.
4. Auftragsänderungen des Käufers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch die Textilservice Heinz Holst GmbH.
5. Erklärt der Käufer vor erfolgter Lieferung oder Übergabe der Ware ernsthaft und
endgültig gegenüber der Textilservice Heinz Holst GmbH seine Pflichten aus dem
Vertrag nicht erfüllen oder die Ware nicht abnehmen zu wollen, ist die
Textilservice Heinz Holst GmbH berechtigt, ohne weitere Fristsetzung oder
andere Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der
Leistung zu verlangen. Dies gilt auch bei teilweiser Abnahmeverweigerung, sofern
diese sich nicht nur auf einen unwesentlichen Teil des Gesamtkontingents
bezieht. Im letztgenannten Fall ist die Textilservice Heinz Holst GmbH berechtigt,
Schadensersatz für die nicht abgenommene Ware in Höhe der der Textilservice
Heinz Holst GmbH entgangenen Handelsspanne zu verlangen.
2. Vertragsinhalt
Die Warenverkäufe aufgrund des erteilten Auftrages erfolgen ausschließlich zu den
vorliegenden Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen der Textilservice Heinz
Holst GmbH. Dies gilt auch für Verkäufe aufgrund mündlicher oder schriftlicher
Nachbestellungen und aufgrund zukünftiger Aufträge, auch wenn die Verkäuferin sich
hierauf nicht nochmals ausdrücklich beruft.
Abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten die Verkäuferin auch dann nicht,
wenn sie nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Kunde erkennt dies mit seiner ersten Bestellung an.
3. Teillieferungen
Ist die Textilservice Heinz Holst GmbH nur zu einer Teillieferung in der Lage, weil
herstellerseitig keine ausreichende Belieferung erfolgt ist, beschränkt sich die
Leistungspflicht der Verkäuferin auf ihr im Rahmen der tatsächlichen Kapazitäten
mögliche Teillieferung, es sei denn, die Mengenabweichung ist dem Käufer nicht
zumutbar.
4. Lieferfristen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt eine Abholung der Ware durch den Kunden
am Sitz der Textilservice Heinz Holst GmbH.
Fixgeschäfte werden nicht abgeschlossen.
Die von der Verkäuferin bei Vertragsschluss angegebenen Lieferzeiten basieren auf
unverbindlichen Angaben der Zulieferer, auf welche sie jedoch keinen Einfluss hat. Die
Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware den Kunden binnen drei Wochen ab
Zustandekommen eines wirksamen Vertrages erreicht.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, der Textilservice Heinz Holst GmbH
schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen und, wenn diese nicht eingehalten wird,
vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatz kann der Kunde nur dann von der Textilservice Heinz Holst GmbH
verlangen, wenn die Überschreitung des Liefertermins auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
Entstehen im Falle der vereinbarten Auslieferung an den Käufer zusätzliche Kosten, weil
der Kunde die Lieferdresse nicht korrekt angegeben hat, sind diese Kosten vom Kunde zu
tragen, es sei denn, er hat die falschen Angaben nicht zu vertreten.
5. Gefahrübergang
Mit der Aushändigung der Ware an den Käufer bzw. deren Lieferung geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Käufer über.
6. Preise
Die Preise der Textilservice Heinz Holst GmbH verstehen sich in EURO zuzüglich der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine ausdrücklich abweichende
Kennzeichnung an der Ware vorhanden ist. Die in den Verkaufsräumen der Verkäuferin
ausgezeichneten Preise verstehen sich als Endpreise.
7. Zahlungsbedingungen
Bei Abholung der Ware aus den Verkaufsräumen der Textilservice Heinz Holst GmbH
erfolgt die Bezahlung in Bar oder per EC-Karte vor Ort, es sei denn, es ist eine andere
Zahlungsform vereinbart.
Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der Verkäuferin gutgeschrieben ist
und über diese verfügt werden kann oder bei Barzahlungen, wenn diese in der Kasse der
Verkäuferin befindlich sind und über diese verfügt werden kann.
Rechnungen sind binnen 18 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder, falls
schriftlich vereinbart, nach 8 Tagen abzüglich 2% Skonto fällig. Rechnungen über
erbrachte Leistungen wie Bestickung oder Bedruckung sind per Vorkasse ohne Abzug
sofort fällig.
Der Käufer befindet sich im Zahlungsverzug, wenn er die Rechnung trotz schriftlicher
Rechnungsstellung nicht binnen der vorgegebenen Frist begleicht. Ab diesem Zeitpunkt
ist die Forderung nach den gesetzlichen Regelungen entsprechend § 288 BGB zu
verzinsen.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Verkäuferin berechtigt, eine weitere
Lieferung an den Kunden zu verweigern und künftige Lieferungen nur gegen
Vorkasse/Nachnahme zu tätigen.
Die Textilservice Heinz Holst GmbH ist abweichend von der gesetzlichen Regelung und
bei Abschluss einer gesonderten Zahlungsvereinbarung berechtigt, bei mehreren
Zahlungen des Käufers eingehende Zahlungen zunächst auf die ältesten Forderungen zu
verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen aufgrund bestehender älterer Forderungen
vorhanden, ist die Verkäuferin berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf die
bestehenden Kosten und dann auf die Zinsen zu verrechnen.
Lieferungen zu diesen Bedingungen erfolgen nur innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland. Für Lieferungen in das Ausland gelten gesondert zu vereinbarende
Lieferbedingungen
Unbeschadet dieser und anderer Rechte ist die Verkäuferin berechtigt, im Falle des
Zahlungsverzuges nach Mahnung und Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf den
Rücktritt von allen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen zu erklären und
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die ausgehändigte bzw. ausgelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen
der Textilservice Heinz Holst GmbH gegen den Käufer, unabhängig davon, auf
welchem Rechtsgrund sie beruhen, im Eigentum der Verkäuferin. Eine
Weiterveräußerung der Ware an Dritte ist ausgeschlossen.
Die Verkäuferin ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der in ihrem Eigentum
stehenden Waren zu verlangen, wenn die Erfüllung der gegen den Käufer gerichteten
Forderung gefährdet ist oder der Käufer seine ihm obliegenden Verpflichtungen aus
dem Vertrag verletzt und /oder wenn die Textilservice Heinz Holst GmbH vom Vertrag
zurückgetreten ist.
Etwaige Pfändungen der im Eigentum der Verkäuferin stehenden Ware ist der
Verkäuferin unverzüglich mitzuteilen.
9. Transportschäden bei Verträgen mit Unternehmern
Bei Transportschäden ist die Textilservice Heinz Holst GmbH unverzüglich zu informieren.
Ist der Kunde Unternehmer, sind offensichtliche Transportschäden beim Empfang der
Ware unverzüglich gegenüber dem ausliefernden Transporteur anzuzeigen und eine
Bestätigung zu erstellen. Wird eine solche Bestätigung nicht erstellt, ist die Textilservice
Heinz Holst GmbH unverzüglich hierüber zu informieren.
10. Gewährleistung
Eine Haftung des Verkäufers für Schäden ist ausgeschlossen, wenn und soweit der
Kunde die Ware selbst wäscht.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (Brief, Fax, Email) widerrufen oder auch durch Rücksendung der
Ware erklären, sofern ihm diese vor Fristablauf überlassen worden ist.
Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt der Belehrung in Textform, nicht jedoch vor Eingang
der Ware beim Empfänger und nach Erfüllung der Informationspflichten der Verkäuferin
gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EBGBG und der Pflichten der
Verkäuferin nach § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Ware beginnt die Frist nicht vor dem
Eingang der ersten Teillieferung.
Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn der Widerruf innerhalb der Frist abgesendet oder die
Ware binnen der Frist zurückgegeben wird (§ 355 Absatz 1 Satz 2, 2. Halbsatz).
Der Widerruf ist zu richten an:
Textilservice Heinz Holst GmbH
vertreten durch die Geschäftsführung
Winsener Landstr. 18-10
21423 Winsen/Luhe
Email: info@tsh-holst.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die wechselseitig empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und eventuell gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Kann der Kunde die empfangenen Leistungen und Nutzungen nicht, nur teilweise oder in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, ist er verpflichtet, der
Verkäuferin insoweit Wertersatz zu leisten.
Wertersatz ist nur zu leisten, wenn die Verschlechterung der Ware und die gezogenen
Nutzungen auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen sind, der über das
Ausprobieren bzw. Prüfen der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.
Unter Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise ist das Testen und
Ausprobieren der Ware zu verstehen, wie es in einem Ladengeschäft üblich und möglich
ist.
Bei speziell auf die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen und
angefertigten Produkten ist ein Widerrufsrecht des Kunden ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere dann, wenn der Kunde sich nicht für ein handelsübliches Produkt
entscheidet, sondern dieses Abweichungen enthalten soll, welche auf den besonderen
Wünschen des Kunden beruhen.
Vom Kunden geöffnete Waren sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
Paketversandfähige Waren sind an die Verkäuferin zurückzusenden.
Die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen muss binnen einer Frist von 30 Tagen
erfüllt werden. Fristbeginn für den Kunden ist die Absendung der Widerrufserklärung oder
die Rücksendung der Ware. Für die Verkäuferin ist Fristbeginn der Empfang der
Widerrufserklärung oder der Ware.
Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen,
- Bei speziell auf die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen und
angefertigten Produkten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde sich nicht für
ein handelsübliches Produkt entscheidet, sondern dieses Abweichungen enthalten
soll, welche auf den besonderen Wünschen des Kunden beruhen.
- wenn die vom Kunden bestellte Ware dessen gewerblichen oder beruflichen Zwecken
dient.
- Für Waren, welche aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfallsdatum
überschritten wurde.
12. Haftungsbeschränkung
Die Textilservice Heinz Holst GmbH haftet nur für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, wenn sie diese aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu
vertreten hat. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, nicht jedoch für Schäden an
Leib und Leben.
Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, von deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages abhängt und auf deren Einhaltung und Vorhandensein der
Kunde vertrauen darf.
13. Garantie/Mängel
Die Textilservice Heinz Holst GmbH übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit der
von ihr vertriebenen Produkte. Kleine handelsübliche oder technisch nicht zu
vermeidende Abweichungen in Qualität, Farbe, Form Verarbeitung und Design stellen
keinen Mangel dar.
Die Verkäuferin haftet insbesondere nicht für von ihr nicht selbst ausgeführte Arbeiten.
Arbeiten, die im Auftrag des Kunden von der Verkäuferin an Dritte vermittelt werden und
Mängel aufweisen, sind vom Kunden direkt gegenüber dem von der Verkäuferin
beauftragten Dritten anzuzeigen. Die Verkäuferin tritt bei der Vergabe eines Auftrags im
Namen des Kunden an einen Dritten nur als Vermittlerin, nicht als Vertragspartner, auf.
Wird weniger Ware geliefert oder ausgehändigt, als bestellt, gilt Ziffer 3 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Die Ware ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Mängelrügen einschließlich der
Rüge, es sei etwas anderes als das Vereinbarte geliefert oder ausgehändigt worden,
müssen der Textilservice Heinz Holst GmbH schriftlich binnen sieben Werktagen
mitgeteilt werden.
Stellt die Verkäuferin nach Überprüfung Mängel fest, ist sie berechtigt, nach ihrer Wahl
den Mangel zu beseitigen oder die mangelhafte Ware durch mangelfreie Ware zu
ersetzen.
Die die Mängelbeseitigung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder aus
Gründen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, unmöglich, kann die Verkäuferin die
Mängelbeseitigung bzw. Nacherfüllung ablehnen. In diesem Fall ist der Käufer zur
Minderung berechtigt. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ist nur dann möglich,
wenn der festgestellte Mangel sich auf mehr als die Hälfte der ausgelieferten oder
ausgehändigten Waren bezieht.
14. Verjährung
Die Verjährungszeit für jedwede Ansprüche aus diesem Vertrag beträgt ein Jahr.
15. Aufrechnungsverbot
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung mit behaupteten Gegenforderungen ist
ausgeschlossen; es sei denn die Gegenforderung ist von der Textilservice Heinz Holst
GmbH als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden oder
entscheidungsreif.
16. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland in seiner aktuellen Fassung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.