AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Textilservice Heinz Holst GmbH

1. Vertragsabschluss


Der umseitige Auftrag ist verbindlich und gilt als angenommen, wenn und soweit die Textilservice Heinz Holst GmbH diesen nicht binnen einer Frist von einer Woche widerspricht.


2. Vertragsinhalt


a. Inhalt des Vertrages ist die Reinigung/Wäsche, Imprägnierung, Naßreinigung, chemische Reinigung Bestickung/Veredelung und Reparatur der abgegebenen

Textilien. Sonderwünsche des Kunden bedürfen einer Individualvereinbarung zwischen dem Kunden und der Textilservice Heinz Holst GmbH.

b. Die Reinigung der an die Textilservice Heinz Holst GmbH übergebenen Textilien wird fachgerecht entsprechend den Reinigungs – und Pflegeanleitungen des

Herstellers ausgeführt. Sofern verschiedene Pflegemöglichkeiten seitens des Textilienherstellers angegeben werden, wird die Textilservice Heinz Holst GmbH

diejenige Pflegemöglichkeit wählen, welche in Anbetracht der Pflege – und Reinigungsanleitungen, der Zusammensetzung der Textilien und unter Berücksichtigung des Zustandes der übergebenen Textilien geeignet erscheint.

c. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber der Textilservice Heinz Holst GmbH auf Besonderheiten (Flecken, Art der Verschmutzung, vorhandene Schäden) bei den

übergebenen Textilien hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe der Textilien an die Textilservice Heinz Holst GmbH diese vollständig zu entleeren und dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Gegenstände (Kugelschreiber, Lippenstift, Taschentücher etc.) bei Übergabe vorhanden sind, die nicht untrennbar mit den Textilien verbunden sind. Für den Fall, dass die übergebenen Textilien durch den Kunden nicht vollständig entleert abgegeben worden sind, haftet die Textilservice Heinz Holst GmbH nicht für Schäden, die infolge der in den Textilien verbliebenen Gegenstände entstehen.

d. Sofern unter den abgegebenen Textilien solche befindlich sind, die nur für eine bestimmte Anzahl an Reinigungszyklen geeignet sind, hat der Kunde die Textilservice Heinz Holst GmbH hierauf hinzuweisen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die Textilservice Heinz Holst GmbH mit der Dokumentation der Reinigungszyklen zu beauftragen wie unter Ziff. 5 geregelt. In diesem Fall wird eine Individualvereinbarung getroffen.


3. Haftung


Die Textilservice Heinz Holst GmbH haftet nur vor Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung der Textilservice Heinz Holst GmbH ist ausgeschlossen. Die Textilservice Heinz Holst GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die wegen einer nicht fachgerechten Pflegekennzeichnung entstehen.

Wenn sich in der an die Textilservice Heinz Holst GmbH übergebenen Textilien keinerlei Pflegeanleitung des Herstellers befindet und der Kunde eine solche nicht

beschaffen kann, erfolgt die Wäsche/Reinigung, Bestickung/Ausbesserung/Veredelung, chemische Reinigung, Nassreinigung durch Textilien auf eigene Gefahr des Kunden; jegliche Haftung der Textilservice Heinz Holst GmbH ist in diesem Falle ausgeschlossen. Der Kunde ist hierauf gesondert hinzuweisen.

Sofern die Textilien des Kunden aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit, der vorgesehenen Reinigung, Bestickung und Bearbeitung dazu geeignet sind, mit

anderen Textilien, die im Eigentum Dritter stehen, gereinigt, bestickt oder anderweitig bearbeitet zu werden, erklärt sich der Kunde damit ausdrücklich einverstanden.

Sofern der Kunde dies ablehnt, hat er die Mehrkosten zu tragen, die durch eine separate Bearbeitung der von ihm übergebenen Textilien entstehen.

Die Textilservice Heinz Holst GmbH haftet insbesondere auch nicht für eventuelle Schäden, die ihre Ursache in der Beschaffenheit des Reinigungsgutes haben und die nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennbar sind. Hierzu gehören insbesondere ungenügende Festigkeit des Gewebes/der Nähte, ungenügende

Echtheit von Farben und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Zubehörteilen wie Knöpfen, Zierleisten, Zierborten, Schnallen, Reißverschlüssen, Imprägnierungen, Einlaufen, eine vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.


4. Weitergabe der Textilien an andere Fachbetriebe


Sofern Leistungen, die zur Reinigung, Bestickung oder Ausbesserung der Textilien

erforderlich sind, nicht von der Textilservice Heinz Holst GmbH erbracht werden oder

erbracht werden können, ist der Kunde hierauf hinzuweisen. Auf Wunsch des Kunden

erfolgt eine Vermittlung an einen Fachbetrieb, der die erforderlichen Leistungen

erbringt.

Die Textilservice Heinz Holst GmbH ist in diesem Fall lediglich Vermittler und nicht

Vertragspartner des Kunden; eine Haftung der Textilservice Heinz Holst GmbH für

etwaige Schäden in einem Fachbetrieb ist ausgeschlossen.

5. Dokumentation

Die Textilservice Heinz Holst GmbH bietet ihren Kunden an, den Zyklus betreffend

Reinigung, Bestickung oder andere Bearbeitung durch die Textilservice Heinz Holst

GmbH zu dokumentieren. Sofern der Kunde eine solche Dokumentation wünscht, hat

er dies gegenüber der Textilservice Heinz Holst GmbH schriftlich mitzuteilen. Eine

rückwirkende Dokumentation vergangener Zyklen ist ausgeschlossen; die

Textilservice Heinz Holst GmbH ist nur verpflichtet, ab Eingang des

Dokumentationsauftrages sämtliche künftige Zyklen zu dokumentieren und dem

Kunden zur Verfügung zu stellen.

Im Falle der Dokumentationsvereinbarung wird die Textilservice Heinz Holst GmbH

den Kunden über eventuell vorhandene, nicht mehr der Norm entsprechende

Textilien (Schäden am Stoff, defekte Reflexe, marode Stoffe etc.) informieren und

dem Kunden empfehlen, diese auszusortieren.

Sofern vor der Übergabe der Textilien von der Textilservice Heinz Holst GmbH

Lieferscheine ausgegeben wurden, die der Kunde auszufüllen hat, sind diese

zusammen mit den Textilien abzugeben und zuvor vom Kunden sorgfältig auf

Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Die von der Textilservice Heinz Holst GmbH ausgegebenen Lieferscheine sind

verbindlich und bei Abgabe der Ware ordnungsgemäß auszufüllen und zu

verwenden. Der Nachweis einer Mindermenge bei Rückgabe/Auslieferung der Ware

obliegt dem Kunden.

Die Textilservice Heinz Holst GmbH ist berechtigt, die Dokumentationszyklen nach

Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist zu löschen.

6. Mängel

Die Textilservice Heinz Holst GmbH übernimmt keine Garantie für die von ihr

gereinigten, bestickten oder andersartig bearbeiteten Textilien. Kleine, aufgrund der

Beschaffenheit der Textilien und deren Individualzustandes entstehende

Abweichungen von der ursprünglichen Beschaffenheit infolge der Reinigung stellen

keinen Mangel dar.

Der Kunde hat die Textilien bei Rückgabe auf Mängel zu überprüfen.

Sofern das Reinigungsgut nach dessen Rückgabe/Auslieferung bereits wieder in

Gebrauch gewesen ist, ist eine Reklamation ausgeschlossen.

Sofern der Kunde das Vorhandensein eines Mangels behauptet, hat er dies

gegenüber der Textilservice Heinz Holst GmbH unverzüglich anzuzeigen. Spätere

Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

Sofern bei Rückgabe der Textilien eine Verwechslung mit den Textilien eines Dritten

vorliegt, hat der Kunde hierauf hinzuweisen und die Textilservice Heinz Holst GmbH

ist verpflichtet, einen Austausch der verwechselten Textilien vorzunehmen.

7. Rückgabe der Textilien/Reinigungsgutes

Die Rückgabe der gereinigten Textilien erfolgt durch Auslieferung durch die

Textilservice Heinz Holst GmbH oder durch Abholung durch den Kunden selbst. Die

Abholung der Textilien hat spätestens nach drei Monaten zu erfolgen; andernfalls ist

die Textilservice Heinz Holst GmbH berechtigt, dem Kunden die Textilien auf dessen

Kosten zuzusenden. Die Textilservice Heinz Holst GmbH ist nicht verpflichtet, die

Textilien länger als drei Monate zu verwahren, wenn die Textilien dem Kunden nicht

zugestellt werden können, sondern ist berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu

entsorgen.

8. Zahlung

Die Bezahlung der zu reinigenden, bestickenden oder anderweitig zu bearbeitenden

Textilien erfolgt per Vorkasse, bei Abholung in Bar oder per ec-Lastschrift oder

aufgrund Rechnungsstellung durch die Textilservice Heinz Holst GmbH.

Bei Zahlung nach Rechnungsstellung gilt die in der Rechnung fixierte Zahlungsfrist

als verbindlich und verzugsauslösend.

9. Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen etwaiger Sachmängel verjähren nach einem Jahr.

10. Aufrechnungsverbot

Ein Recht zur Aufrechnung mit vom Kunden behaupteten Gegenforderungen ist

ausgeschlossen; es sei denn, die Gegenforderung ist von der Textilservice Heinz

Holst GmbH als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden

oder entscheidungsreif.

11. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Gerichtsstand ist Winsen/Luhe. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik

Deutschland.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

TSH Verkauf


1. Vertragsabschluss


1. Der umseitige Auftrag ist für den Kunden verbindlich. Er gilt als angenommen,

wenn die Textilservice Heinz Holst GmbH den Auftrag schriftlich bestätigt oder

dem Auftrag nicht binnen zwei Tagen widerspricht. Auch wenn der Auftrag

bestätigt wird oder als bestätigt gilt, ist er von einer auflösenden Bedingung

abhängig und entfällt demgemäß rückwirkend, wenn und soweit die georderten

Waren oder Teile (Zubehör) nicht in ausreichendem Maß geliefert werden können

oder die Belieferung durch den Hersteller erst ab einer vom Hersteller zu

bestimmenden Kontingentgröße erfolgt, auf die die Textilservice Heinz Holst

GmbH keinen Einfluss hat.

2. Sofern die Textilservice Heinz Holst GmbH den Auftrag nur unter wesentlicher

Veränderung der Menge, der Größe und der Beschaffenheit der Ware annehmen

kann, ist dies dem Käufer mitzuteilen. Diese schriftlich mitzuteilende Änderung

durch den Käufer angenommen, wenn er nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt

der Änderungsmitteilung widerspricht.

3. Bezieht der Auftrag sich auf vorrätige Ware, ist er angenommen, wenn die

Textilservice Heinz Holst GmbH diesem nicht binnen einer Woche widerspricht.

4. Auftragsänderungen des Käufers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen

Bestätigung durch die Textilservice Heinz Holst GmbH.

5. Erklärt der Käufer vor erfolgter Lieferung oder Übergabe der Ware ernsthaft und

endgültig gegenüber der Textilservice Heinz Holst GmbH seine Pflichten aus dem

Vertrag nicht erfüllen oder die Ware nicht abnehmen zu wollen, ist die

Textilservice Heinz Holst GmbH berechtigt, ohne weitere Fristsetzung oder

andere Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der

Leistung zu verlangen. Dies gilt auch bei teilweiser Abnahmeverweigerung, sofern

diese sich nicht nur auf einen unwesentlichen Teil des Gesamtkontingents

bezieht. Im letztgenannten Fall ist die Textilservice Heinz Holst GmbH berechtigt,

Schadensersatz für die nicht abgenommene Ware in Höhe der der Textilservice

Heinz Holst GmbH entgangenen Handelsspanne zu verlangen.

2. Vertragsinhalt

Die Warenverkäufe aufgrund des erteilten Auftrages erfolgen ausschließlich zu den

vorliegenden Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen der Textilservice Heinz

Holst GmbH. Dies gilt auch für Verkäufe aufgrund mündlicher oder schriftlicher

Nachbestellungen und aufgrund zukünftiger Aufträge, auch wenn die Verkäuferin sich

hierauf nicht nochmals ausdrücklich beruft.

Abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten die Verkäuferin auch dann nicht,

wenn sie nicht ausdrücklich widerspricht.

Der Kunde erkennt dies mit seiner ersten Bestellung an.

3. Teillieferungen

Ist die Textilservice Heinz Holst GmbH nur zu einer Teillieferung in der Lage, weil

herstellerseitig keine ausreichende Belieferung erfolgt ist, beschränkt sich die

Leistungspflicht der Verkäuferin auf ihr im Rahmen der tatsächlichen Kapazitäten

mögliche Teillieferung, es sei denn, die Mengenabweichung ist dem Käufer nicht

zumutbar.

4. Lieferfristen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt eine Abholung der Ware durch den Kunden

am Sitz der Textilservice Heinz Holst GmbH.

Fixgeschäfte werden nicht abgeschlossen.

Die von der Verkäuferin bei Vertragsschluss angegebenen Lieferzeiten basieren auf

unverbindlichen Angaben der Zulieferer, auf welche sie jedoch keinen Einfluss hat. Die

Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware den Kunden binnen drei Wochen ab

Zustandekommen eines wirksamen Vertrages erreicht.

Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, der Textilservice Heinz Holst GmbH

schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen und, wenn diese nicht eingehalten wird,

vom Vertrag zurückzutreten.

Schadensersatz kann der Kunde nur dann von der Textilservice Heinz Holst GmbH

verlangen, wenn die Überschreitung des Liefertermins auf Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit beruht.

Entstehen im Falle der vereinbarten Auslieferung an den Käufer zusätzliche Kosten, weil

der Kunde die Lieferdresse nicht korrekt angegeben hat, sind diese Kosten vom Kunde zu

tragen, es sei denn, er hat die falschen Angaben nicht zu vertreten.

5. Gefahrübergang

Mit der Aushändigung der Ware an den Käufer bzw. deren Lieferung geht die Gefahr des

zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Käufer über.

6. Preise

Die Preise der Textilservice Heinz Holst GmbH verstehen sich in EURO zuzüglich der

jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine ausdrücklich abweichende

Kennzeichnung an der Ware vorhanden ist. Die in den Verkaufsräumen der Verkäuferin

ausgezeichneten Preise verstehen sich als Endpreise.

7. Zahlungsbedingungen

Bei Abholung der Ware aus den Verkaufsräumen der Textilservice Heinz Holst GmbH

erfolgt die Bezahlung in Bar oder per EC-Karte vor Ort, es sei denn, es ist eine andere

Zahlungsform vereinbart.

Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der Verkäuferin gutgeschrieben ist

und über diese verfügt werden kann oder bei Barzahlungen, wenn diese in der Kasse der

Verkäuferin befindlich sind und über diese verfügt werden kann.

Rechnungen sind binnen 18 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder, falls

schriftlich vereinbart, nach 8 Tagen abzüglich 2% Skonto fällig. Rechnungen über

erbrachte Leistungen wie Bestickung oder Bedruckung sind per Vorkasse ohne Abzug

sofort fällig.

Der Käufer befindet sich im Zahlungsverzug, wenn er die Rechnung trotz schriftlicher

Rechnungsstellung nicht binnen der vorgegebenen Frist begleicht. Ab diesem Zeitpunkt

ist die Forderung nach den gesetzlichen Regelungen entsprechend § 288 BGB zu

verzinsen.

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Verkäuferin berechtigt, eine weitere

Lieferung an den Kunden zu verweigern und künftige Lieferungen nur gegen

Vorkasse/Nachnahme zu tätigen.

Die Textilservice Heinz Holst GmbH ist abweichend von der gesetzlichen Regelung und

bei Abschluss einer gesonderten Zahlungsvereinbarung berechtigt, bei mehreren

Zahlungen des Käufers eingehende Zahlungen zunächst auf die ältesten Forderungen zu

verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen aufgrund bestehender älterer Forderungen

vorhanden, ist die Verkäuferin berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf die

bestehenden Kosten und dann auf die Zinsen zu verrechnen.

Lieferungen zu diesen Bedingungen erfolgen nur innerhalb der Bundesrepublik

Deutschland. Für Lieferungen in das Ausland gelten gesondert zu vereinbarende

Lieferbedingungen

Unbeschadet dieser und anderer Rechte ist die Verkäuferin berechtigt, im Falle des

Zahlungsverzuges nach Mahnung und Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf den

Rücktritt von allen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen zu erklären und

Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die ausgehändigte bzw. ausgelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen

der Textilservice Heinz Holst GmbH gegen den Käufer, unabhängig davon, auf

welchem Rechtsgrund sie beruhen, im Eigentum der Verkäuferin. Eine

Weiterveräußerung der Ware an Dritte ist ausgeschlossen.

Die Verkäuferin ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der in ihrem Eigentum

stehenden Waren zu verlangen, wenn die Erfüllung der gegen den Käufer gerichteten

Forderung gefährdet ist oder der Käufer seine ihm obliegenden Verpflichtungen aus

dem Vertrag verletzt und /oder wenn die Textilservice Heinz Holst GmbH vom Vertrag

zurückgetreten ist.

Etwaige Pfändungen der im Eigentum der Verkäuferin stehenden Ware ist der

Verkäuferin unverzüglich mitzuteilen.

9. Transportschäden bei Verträgen mit Unternehmern

Bei Transportschäden ist die Textilservice Heinz Holst GmbH unverzüglich zu informieren.

Ist der Kunde Unternehmer, sind offensichtliche Transportschäden beim Empfang der

Ware unverzüglich gegenüber dem ausliefernden Transporteur anzuzeigen und eine

Bestätigung zu erstellen. Wird eine solche Bestätigung nicht erstellt, ist die Textilservice

Heinz Holst GmbH unverzüglich hierüber zu informieren.

10. Gewährleistung

Eine Haftung des Verkäufers für Schäden ist ausgeschlossen, wenn und soweit der

Kunde die Ware selbst wäscht.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11. Widerrufsrecht

Der Kunde kann seine Vertragserklärung binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von

Gründen in Textform (Brief, Fax, Email) widerrufen oder auch durch Rücksendung der

Ware erklären, sofern ihm diese vor Fristablauf überlassen worden ist.

Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt der Belehrung in Textform, nicht jedoch vor Eingang

der Ware beim Empfänger und nach Erfüllung der Informationspflichten der Verkäuferin

gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EBGBG und der Pflichten der

Verkäuferin nach § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Ware beginnt die Frist nicht vor dem

Eingang der ersten Teillieferung.

Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn der Widerruf innerhalb der Frist abgesendet oder die

Ware binnen der Frist zurückgegeben wird (§ 355 Absatz 1 Satz 2, 2. Halbsatz).

Der Widerruf ist zu richten an:

Textilservice Heinz Holst GmbH

vertreten durch die Geschäftsführung

Winsener Landstr. 18-10

21423 Winsen/Luhe

Email: info@tsh-holst.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die wechselseitig empfangenen Leistungen

zurückzugewähren und eventuell gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

Kann der Kunde die empfangenen Leistungen und Nutzungen nicht, nur teilweise oder in

verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, ist er verpflichtet, der

Verkäuferin insoweit Wertersatz zu leisten.

Wertersatz ist nur zu leisten, wenn die Verschlechterung der Ware und die gezogenen

Nutzungen auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen sind, der über das

Ausprobieren bzw. Prüfen der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.

Unter Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise ist das Testen und

Ausprobieren der Ware zu verstehen, wie es in einem Ladengeschäft üblich und möglich

ist.

Bei speziell auf die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen und

angefertigten Produkten ist ein Widerrufsrecht des Kunden ausgeschlossen. Dies gilt

insbesondere dann, wenn der Kunde sich nicht für ein handelsübliches Produkt

entscheidet, sondern dieses Abweichungen enthalten soll, welche auf den besonderen

Wünschen des Kunden beruhen.

Vom Kunden geöffnete Waren sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

Paketversandfähige Waren sind an die Verkäuferin zurückzusenden.

Die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen muss binnen einer Frist von 30 Tagen

erfüllt werden. Fristbeginn für den Kunden ist die Absendung der Widerrufserklärung oder

die Rücksendung der Ware. Für die Verkäuferin ist Fristbeginn der Empfang der

Widerrufserklärung oder der Ware.

Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen,

- Bei speziell auf die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen und

angefertigten Produkten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde sich nicht für

ein handelsübliches Produkt entscheidet, sondern dieses Abweichungen enthalten

soll, welche auf den besonderen Wünschen des Kunden beruhen.

- wenn die vom Kunden bestellte Ware dessen gewerblichen oder beruflichen Zwecken

dient.

- Für Waren, welche aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit nicht für eine

Rücksendung geeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfallsdatum

überschritten wurde.

12. Haftungsbeschränkung

Die Textilservice Heinz Holst GmbH haftet nur für die Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten, wenn sie diese aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu

vertreten hat. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, nicht jedoch für Schäden an

Leib und Leben.

Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, von deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrages abhängt und auf deren Einhaltung und Vorhandensein der

Kunde vertrauen darf.

13. Garantie/Mängel

Die Textilservice Heinz Holst GmbH übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit der

von ihr vertriebenen Produkte. Kleine handelsübliche oder technisch nicht zu

vermeidende Abweichungen in Qualität, Farbe, Form Verarbeitung und Design stellen

keinen Mangel dar.

Die Verkäuferin haftet insbesondere nicht für von ihr nicht selbst ausgeführte Arbeiten.

Arbeiten, die im Auftrag des Kunden von der Verkäuferin an Dritte vermittelt werden und

Mängel aufweisen, sind vom Kunden direkt gegenüber dem von der Verkäuferin

beauftragten Dritten anzuzeigen. Die Verkäuferin tritt bei der Vergabe eines Auftrags im

Namen des Kunden an einen Dritten nur als Vermittlerin, nicht als Vertragspartner, auf.

Wird weniger Ware geliefert oder ausgehändigt, als bestellt, gilt Ziffer 3 der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen.

Die Ware ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Mängelrügen einschließlich der

Rüge, es sei etwas anderes als das Vereinbarte geliefert oder ausgehändigt worden,

müssen der Textilservice Heinz Holst GmbH schriftlich binnen sieben Werktagen

mitgeteilt werden.

Stellt die Verkäuferin nach Überprüfung Mängel fest, ist sie berechtigt, nach ihrer Wahl

den Mangel zu beseitigen oder die mangelhafte Ware durch mangelfreie Ware zu

ersetzen.

Die die Mängelbeseitigung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder aus

Gründen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, unmöglich, kann die Verkäuferin die

Mängelbeseitigung bzw. Nacherfüllung ablehnen. In diesem Fall ist der Käufer zur

Minderung berechtigt. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ist nur dann möglich,

wenn der festgestellte Mangel sich auf mehr als die Hälfte der ausgelieferten oder

ausgehändigten Waren bezieht.

14. Verjährung

Die Verjährungszeit für jedwede Ansprüche aus diesem Vertrag beträgt ein Jahr.

15. Aufrechnungsverbot

Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung mit behaupteten Gegenforderungen ist

ausgeschlossen; es sei denn die Gegenforderung ist von der Textilservice Heinz Holst

GmbH als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden oder

entscheidungsreif.

16. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik

Deutschland in seiner aktuellen Fassung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist

ausgeschlossen.

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